In Streitfällen des Individual- oder kollektiven Arbeitsrechts kann bei Bedarf und je nach örtlichen Gegebenheiten die Empfehlung oder Vermittlung
eines/einer Anwalt/in angeboten werden.
Hierbei handelt es sich ausschliesslich um hochkompetente, im Arbeitsrecht hervorragend erfahrene Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen des deutschen
sowie des europäischen Arbeits- und Sozialrechts. |